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Benutzungsbedingungen (runterladen und unterschreiben) 1.
Nutzungsvoraussetzungen 1.1 Jeder Teilnehmer muss vor Betreten des Parks mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und vorbehaltlos einverstanden ist. 1.2 Minderjährige müssen eine unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorlegen, um den Kletterwald ohne Erziehungsberechtigten betreten zu dürfen. Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die AGB gelesen und sein Kind darüber aufgeklärt hat. Bei Gruppen ist die Kletterbegleitung durch eine verantwortliche Aufsichtsperson bzw. Gruppenleitung zwingend. 1.3 Kinder bis 11 Jahre müssen in Kletterbegleitung eines Erwachsenen sein. In den Kinderparcours kann die Begleitung eines Erwachsenen vom Boden aus erfolgen. Die Begleitperson ist während des Begehens der Anlage allein für das Kind verantwortlich. Je Begleiter sind maximal zwei zu betreuende Kinder zulässig. 1.4 Teilnehmen können alle Besucher ab 8 Jahren bzw. in den Kinderparcours ab 5 Jahren. Das Körpergewicht darf 120 kg nicht überschreiten. 1.5 Personen, die an physischen oder psychischen Einschränkungen leiden, die beim Begehen des Kletterwaldes eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen, dürfen die Anlage nicht betreten. 1.6 Unter Einfluss von Alkohol oder Drogen darf nicht geklettert werden. 1.7 Der Teilnehmer muss das Eintrittsgeld (Eintrittspreise laut Aushang) vor Nutzung des Kletterwaldes entrichten. 1.8 Die Nutzung beginnt mit der Einweisung. 2.
Sicherheitshinweise 2.1 Das Begehen der Anlage und des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. 2.2 Jeder Teilnehmer muss vor Begehen des Kletterwaldes an der Sicherheitseinweisung teilnehmen. 2.3 Die vom Kletterwald Tegernsee ausgeliehene Sicherheitsausrüstung muss entsprechend der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie darf nur durch die Mitarbeiter des Kletterwald Tegernsee an- und abgelegt werden. Das Verlassen des Geländes mit Ausrüstung ist untersagt. Die Ausrüstung darf nicht weitergegeben werden. Mitgebrachte Ausrüstung darf nicht verwendet werden. Etwaige Beschädigungen an der Ausrüstung sind Mitarbeitern sofort anzuzeigen. Bei Überschreitung der Ausleihzeit (2,5 Stunden) ist zusätzliches Entgelt zu entrichten. 2.4 Teilnehmer die nicht in der Lage sind, die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Regeln zur Selbstsicherung korrekt umzusetzen, müssen auf die Teilnahme im Kletterwald verzichten. In diesem Fall wird der Eintrittspreis erstattet. 2.5 Sämtliche Anweisungen der Mitarbeiter des Kletterwald Tegernsee sind bindend. Die Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an die Anweisungen und die AGB halten, auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises. 2.6 Der Teilnehmer darf zu keiner Zeit ungesichert sein. In den Parcours müssen immer zwei Karabiner im Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umhängen bleibt immer ein Karabiner im Sicherungsseil hängen. Bei Unsicherheit in der Handhabung bitte sofort eine Aufsicht zu Hilfe rufen! Bei Seilbahnen muss zusätzlich die Seilrolle hinter den Karabinern eingehängt sein. Sicherstellen, dass sich keine Person im Ankunftsbereich aufhält. Die Beine immer nach vorne Ausstrecken, ggf. mit der Hand hinter der Seilrolle bremsen. Baumplattformen dürfen nur von maximal drei Personen gleichzeitig betreten werden. Auf den zwischen zwei Plattformen angebrachten Hindernissen darf sich immer nur ein Teilnehmer bewegen. Langsamere Teilnehmer sollten es anderen ermöglichen, sie an den Plattformen zu überholen. 2.7 Beim Begehen der Anlage dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer oder Besucher am Boden darstellen. (Fotoapparat, Handy, Schmuck, Uhr, Rucksack, etc.) 2.8 Lange Haare sind zusammenzubinden, um Verletzungen zu vermeiden. 2.9 Auf dem Gelände des Kletterwaldes dürfen abgesperrte Bereiche nicht betreten werden. 2.10 Hunde sind auf dem gesamten Gelände des Kletterwaldes anzuleinen. 2.11 Auf dem gesamten Gelände des Kletterwald Tegernsee herrscht absolutes Rauchverbot. 3.
Haftung 3.1 Der Betreiber haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Anlage oder der Ausrüstung entstehen. Ebenso ausgeschlossen sind jegliche Schäden, die durch motorische Defizite sowie durch unkonzentriertes Verhalten oder falsche Angaben entstehen. 3.2 Bei Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei grober Fahrlässigkeit durch das Personal. 3.3 Bei Aufbewahrung von Gegenständen übernimmt der Betreiber keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung. 3.4 Der Nutzer haftet für Schäden, die durch ihn an der Anlage oder der Ausrüstung entstehen. 4.
Betrieb 4.1 Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken ist auf der gesamten Anlage verboten. Der Kletterwald Tegernsee behält sich das Recht vor, Foto- oder Filmaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, so ist dies dem Betreiber im Vorfeld ausdrücklich anzuzeigen. 4.2 Aus sicherheitstechnischen Gründen, z. B. bei Sturm, Gewitter, Hagel, muss der Kletterwald zeitweise geschlossen werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises. 4.3 Beendet der Teilnehmer den Besuch des Kletterwald Tegernsee vorzeitig auf eigenen Wunsch, so besteht kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung des Eintrittspreises. 4.4 Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit der AGB im Übrigen. |